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Arbeitsmedizin,Arbeitsschutz, Brandschutz,Datenschutz,Personaldienstleistungen, Schulungen

Zuhause Arbeitsmedizin Übersicht der arbeitsmedizinischen Vorsorgeübersicht
AnlassGrundsatz (alt)zu Grunde liegender
Gefährdungsfaktor
§ RechtsgrundlageBemerkung
Tätigkeit mit Gefahrenstoffe
Tätigkeitem bei denen mit als gefährlichG 1.1.Silikogener StaubAnhang Teil 1
Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV
Pflichtvorsorge
Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 a bis c.Angebotsvorsorge,
wenn keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist
G 1.2Asbestfaserhaltiger Staub
G 7Kohlenmonoxid
G 8Benzol
G 9Quecksilber oder seine verbindungen
G 10Methanol
G 11Schwefelwasserstoff
G 12Phosphor (weiß)
G14Trichlorethen (Trichlorethylen)
G 15Chrom-VI-Verbindungen
G 16Arsen oder seine Verbindungen
G 19Dimethylformamid
G 29Xylol / Toluol
G 32Cadmium und seine Verbindungen
G 33aromatische Nitro- und Aminoverbindungen
G 36Vinylchlorid
G 38Nickelstäube
Bei den Tätigkeiten wird mit krebserzeugenden
oder erbgutverändernden Stoffen umgegangen oder diese werden freigesetzt.
G 40Krebs erzeugende und
Erbgut verändernde Gefahrstoffe
Pflichtvorsorge
Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 a bis c.Angebotsvorsorge,
wenn keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist.
Bei den Tätigkeiten wird mit hautresorptive
Gefahrstoffen umgegangen und eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt kann nicht ausgeschlossen werden.
G 24Hauterkrankungen
(mit Ausnahme von Hautkrebs)
Anhang Teil 1
Abs. 1 Nr. 1 c ArbMedVV
Pflichtvorsorge
Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 c.Angebotsvorsorge,
wenn keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist.
Tätigkeiten bei denen Epoxidharze
eingesetzt werden.
G 23, G 24obstruktive Atemwegserkrankungen

Hauterkrankungen
(mit Ausnahme von Hautkrebs)

Anhang Teil 1
Abs. 1 Nr. 2 g ArbMedVV
Pflichtvorsorge
Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 c.Angebotsvorsorge,
wenn keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist.
Bei den Tätigkeiten wird mit Blei oder anorganischen Bleiverbindungen umgegangen.G 2, G 3Blei oder seine verbindungen
Bleialkyle
Anhang Teil 1
Abs. 1 Nr. 2 h ArbMedVV
Pflicht- oder Angebotsvorsorge
Tätigkeiten bei denen mit Hochtemperaturwolle umgegangen wird.G 1.4,
G 26
allgemeiner Staub
Atemschutzgeräte
Anhang Teil 1
Abs. 1 Nr. 1 i ArbMedVV
Pflichtvorsorge
(G 1.4) soweit krebserzeugende Faserstäube freigesetzt werden könne.Angebotsvorsorge
(G 26) bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern.Pflichtvorsorge
(G 26) bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern.
Tätigkeiten bei denen mit Isocyanaten umgegangen wird.G27IsocyanateAnhang Teil 1
Abs. 2 Nr. 2 d ArbMedVV
Pflicht- oder Angebotsvorsorge
Bei den Tätigkeiten kommt es zum Kontakt mit atemwegs- oder hautsensibilisierend wirkenden Stoffen.G 23,
G 24
obstruktive Atemwegserkrankungen
Hauterkrankungen
(mit Ausnahme von Hautkrebs)
Anhang Teil 1
Abs. 2 Nr. 2 k ArbMedVV
Angebotsvorsorge
Bei der Tätigkeit handelt es sich um Schädlingsbekämpfung.G 26,
G 40
Atemschutzgeräte
Krebs erzeugende und Erbgut verändernde Gefahrstoffe
Anhang Teil 1
Abs. 2 Nr. 2 a ArbMedVV
Angebotsvorsorge

Eignungsuntersuchungen gemäß der Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen von Befähigungsscheinbewerbern (Bundesarbeitsblatt Nr. 12/95, S. 41, berichtigt Bundesarbeitsblatt Nr. 4/1996, S.46).

Freisetzung von Gasen
Bei den Tätigkeiten kommt es zu Diesel- oder Benzinabgasen im direkten Bereich der Mitarbeiter (bspw. durch den Einsatz von mit Verbrennungsmotoren betriebene Geräte oder Fahrzeuge).G 7KohlenmonoxidAnhang Teil 1
Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV
Pflichtvorsorge
Tätigkeiten bei denen Metalle geschweißt oder getrennt werdenG 39SchweißraucheAnhang Teil 1
Abs. 1 Nr. 2 f ArbMedVV
Pflicht- oder Angebotsvorsorge
(in Abhängigkeit der Luftkonzentration pro Kubikmeter Luft Schweißrauch
Bei den Tätigkeit findet eine Begasung von Räumen oder Containern statt.G 26,
G 40
Atemschutzgeräte
Krebs erzeugende und Erbgut verändernde Gefahrstoffe
Anhang Teil 1
Abs. 2 Nr. 2 b ArbMedVV
Angebotsvorsorge

Eignungsuntersuchungen
gemäß der Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen von Befähigungsscheinbewerbern (Bundesarbeitsblatt Nr. 12/95, S. 41, berichtigt Bundesarbeitsblatt Nr. 4/1996, S.46).

Belastung der Haut
Bei den Tätigkeiten werden Handschuhe aus Naturgummilatex getragen.G 24Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)Anhang Teil 1
Abs. 1 Nr. 2 f ArbMedVV
Pflichtvorsorge (bei Naturgummilatexhandschuhen mit mehr als 30 Mikrogramm Protein je Gramm im Handschuhmaterial)
Es werden flüssigkeitsdichte Handschuhe über 2 Stunden am Tag (arbeitstäglich, summiert) getragen.G 24Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)Anhang Teil 1
Abs. 2 Nr. 2 e ArbMedVV
Angebotsvorsorge
Es werden flüssigkeitsdichte Handschuhe über 4 Stunden am Tag (arbeitstäglich, summiert) getragen.G 24Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)Anhang Teil 1
Abs. 1 Nr. 2 a ArbMedVV
Pflichtvorsorge
Die Tätigkeiten beinhalten mehr als 2 Stunden tägliche (arbeitstäglich, summiert) Feuchtarbeit.G 24Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)Anhang Teil 1
Abs. 2 Nr. 2 e ArbMedVV
Angebotsvorsorge
Die Tätigkeiten beinhalten mehr als 4 Stunden tägliche (arbeitstäglich, summiert) Feuchtarbeit.G 24Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 a ArbMedVVPflichtvorsorge
Infektionsgefährungen
Bei den Tätigkeiten kommt es zu einem gezieltem Umgang mit Biostoffen (Viren, Bakterien, Pilzen Parasiten).G 42Anhang Teil 2 Abs. 1 oder 2 ff. ArbMedVVPflicht- oder Angebotsvorsorge

Gezielte Tätigkeiten sind unmittelbar auf die biologischen Arbeitsstoffe ausgerichtete Tätigkeiten. Definitionsgemäß müssen dabei alle drei aufgeführten Kriterien des § 2 Abs. 8 der Biostoffverordnung für gezielte Tätigkeiten erfüllt sein. Bei Fehlen nur eines der drei Kriterien handelt es sich immer um nicht gezielte Tätigkeiten.

Bei den Tätigkeiten kann es zum Kontakt mit Biostoffen der Risikogruppe 4 über infizierten Proben, Verdachtsproben, erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen oder Tieren kommen.G 42Anhang Teil 2 Abs. 1 oder 2 ff. ArbMedVVPflichtvorsorge
InfektionsgefahrenBiologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 4 sind Erreger, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für MItarbeiter darstellen. Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß. Normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.
Es handelt sich um Tätigkeiten in der Abfall- und Wertstoffentsorgung, z.B. Abfallsammlung, Biomüllentsorgung, Wertstoffsortierung oder Grünabfälle.G 42InfektionsgefahrenAnhang Teil 2 Abs. 1 oder 2 ff. ArbMedVVAngebotsvorsorge
Es handelt sich um Tätigkeiten in Klär- bzw. abwassertechnische Anlagen oder in der Kanalisation.G 42InfektionsgefahrenAnhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 i) ArbMedVVPflichtvorsorge
Es handelt sich um Tätigkeiten in Einrichtungen zur Aufzucht und Haltung von Tieren oder zu Tierschlachtungen (insbesondere Gefügelschlachtung).G 42InfektionsgefahrenAnhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 j) ArbMedVVPflichtvorsorge
Es handelt sich um Tätigkeiten in Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung, Pflege und Betreuung von erwachsenen Menschen.G 42InfektionsgefahrenAnhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 c) e) ArbMedVVPflichtvorsorge
Es handelt sich um Tätigkeiten in einer Tuberkuloseabteilung oder anderen pulmologische Einrichtungen.G 42InfektionsgefahrenAnhang Teil 2 Abs. 3 b) ArbMedVVPflichtvorsorge
Es handelt sich um Tätigkeiten in Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern (ausgenommen sind Einrichtungen ausschließlich zur Kinderbetreuung).G 42InfektionsgefahrenAnhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 d) e) ArbMedVVPflichtvorsorge
Es handelt sich um Tätigkeiten im Notfall- und Rettungsdienst.G 42InfektionsgefahrenAnhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 g) ArbMedVVPflichtvorsorge
Es handelt sich um Tätigkeiten in der Pathologie.G 42InfektionsgefahrenAnhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 h) ArbMedVVPflichtvorsorge
Es handelt sich um Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu frei lebenden Tieren.G 42InfektionsgefahrenAnhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 k) ArbMedVVPflichtvorsorge
Es handelt sich um Tätigkeiten in oder in der Nähe von Fledermausunterschlupfen mit einem mit engem Kontakt zu Fledermäusen.G 42InfektionsgefahrenAnhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 l) ArbMedVVPflichtvorsorge
Es handelt sich um Tätigkeiten in niederer Vegetation oder mit direkter Kontakt zu frei lebenden Tieren auf Freiflächen, in Wäldern, Parks und Gartenanlagen, Tiergärten und in Zoos.G 42InfektionsgefahrenAnhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 m) ArbMedVVPflichtvorsorge
Bei den Tätigkeiten kann es zu einer Exposition gegenüber sensibilisierend oder toxisch wirkenden Biostoffen kommen.G 42InfektionsgefahrenAnhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 1 c) ArbMedVVPflichtvorsorge
Bei den Tätigkeiten kann es zur Übertragung schwerer Infektionskrankheiten kommen, für die eine Impfung möglich ist.G 42InfektionsgefahrenAnhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 2 a) ArbMedVVPflichtvorsorge
Bei den Tätigkeiten kam es in der Vergangenheit zur Übertragung einer schwerer Infektionskrankheiten.G 42InfektionsgefahrenAnhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 2 b) ArbMedVVPflichtvorsorge
Physikalische Einwirkungen (Temperaturen, Druck, Lärm, Lasten, …)
Bei den Tätigkeiten kann es zu extremen Hitzebelastungen kommen.G 30HitzeAnhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVVPflichtvorsorgen

Beispiele für Hitzbelastungen:

Leichte Handarbeit (Schreiben, Tippen, Zeichnen, Nähen, Buchführung), Kontrollgänge, Kranführer aller Art, Fahrer von Flurförderzeugen, Elektriker für Steuer- und Regelanlagen, Tätigkeiten in Schaltwarten, Brenner in der keramischen Industrie ab 34 °C wenn Expositionszeit über 60 Minuten.

Bei den Tätigkeiten kann es nicht zu extremen Kältebelastungen (unter – 25° C) kommen.Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 2 ArbMedVVPflichtvorsorgen
Die Tätigkeiten sind mit Lärmbelastungen verbunden.G 20LärmAnhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 3 ArbMedVVPflicht- oder Angebotsvorsorgen

Tätigkeiten sind mit Lärmexposition, wenn die oberen Auslösewerte von 80 dB(A) über 8 h am Tag beziehungsweise ein Peak von 135 dB(C) erreicht oder überschritten werden. Bei der Anwendung der Auslösewert wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt.

Die Tätigkeiten sind mit Vibrationen verbunden.G 46Belastungen des Muskel- und Skelettapparates einschl VibrationenAnhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 4 ArbMedVVPflicht- oder Angebotsvorsorgen
Die Tätigkeit ist mit Taucharbeiten verbunden.G 31ÜberdruckAnhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 5 ArbMedVVPflichtvorsorge
Die Mitarbeiter sind oder können einer Laserstrahlungen ausgesetzt sein.Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 6 ArbMedVVPflicht- oder Angebotsvorsorgen
Die Tätigkeiten sind mit Heben, Tragen, Halten, Ziehen oder Schieben von schweren Lasten verbunden.G 46Belastungen des Muskel- und Skelettapparates einschl VibrationenAnhang Teil 3 Abs. 2 Nr. 4 ArbMedVVAngebotsvorsorgen
Die Tätigkeiten sind mit erzwungenen Körperhaltungen im Knien, oder mit langandauerndem Rumpfbeugen/-drehen verbunden.G 46Belastungen des Muskel- und Skelettapparates einschl VibrationenAnhang Teil 3 Abs. 2 Nr. 4 ArbMedVVAngebotsvorsorge
Bildschirmtätigkeiten
Es wird mit und an Bildschirmgeräten (Monitoren) gearbeitet.G 37BildschirmarbeitAnhang Teil 4 Abs. 2 Nr. 1 ArbMedVVAngebotsvorsorge
Die Mitarbeiter surfen während der Arbeitszeit auf Facebook.G 99Krankheiten des. Nervensystems§ 5a ArbMedVVWunschvorsorge
Fahr- und Steuertätigkeiten
Bei den Tätigkeiten werden Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand eingesetzt.G 25Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten Anhang 1 Nr. 1.9 a BetrSichV,
DGUV Vorschrift 68
Eignungsuntersuchungen
Bei den Tätigkeiten werden Hubarbeitsbühnen eingesetzt.G 25Fahr-, Steuer- und ÜberwachungstätigkeitenAnhang 1 Nr. 1.9 a BetrSichV, DGUV Grundsatz 308-008Eignungsuntersuchungen
Bei den Tätigkeiten werden selbstfahrende Geräte oder Maschinen (Baumaschinen, -fahrzeuge, landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge etc.) eingesetzt.G 25Fahr-, Steuer- und ÜberwachungstätigkeitenAnhang 1 Nr. 1.9 a BetrSichVEignungsuntersuchungen
Auslandsreisen
Es kommt zu Auslandsreisen in die Tropen oder Subtropen.G 35Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen BelastungenAnhang Teil 4 Abs. 1  Nr. 2 ArbMedVVPflichtvorsorge
bei Auslandsreisen und Tätigkeiten in Tropen und Subtropen.
Es kommt zu Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen.G 35Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen BelastungenAnhang Teil 4 Abs. 1  Nr. 2 ArbMedVVPflichtvorsorge
für Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen.
Tragen von Atemschutz (Atemschutzgeräteträger)
Bei den Tätigkeiten muss Atemschutz getragen werden.G 26AtemschutzgeräteAnhang Teil 4 Abs. 1  Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2 ArbMedVVAngebotsvorsorge
bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern.Pflichtvorsorge
bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern.Eignungsuntersuchungen
Arbeiten mit Absturzgefahr und persönlicher Schutzausrüstung (alt: Höhentauglichkeit)
Bei der Tätigkeit besteht eine Absturzgefahr und es muss eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturzgefahr getragen werden.G 41Absturzgefahren§ 2 Abs. 1 Nr. 3 PSV-BVEignungsuntersuchungen
Forschungseinrichtungen und Labore
Es kommt zu regelmäßigen Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben, zu infizierten Tieren oder krankheitsverdächtigen Tieren beziehungsweise zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien.G 42InfektionsgefahrenAnhang Teil 3 ArbMedVVPflichtvorsorge
Es handelt sich um gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen.G 42InfektionsgefahrenAnhang Teil 2 Abs. 3 ArbMedVV Pflichtvorsorge
Bei den Tätigkeiten kommt es zur Freisetzung von Labortierstäuben aus Tierhaltungsräumen und -anlagen.G 42obstruktive AtemwegserkrankungenAnhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 ePflichtvorsorge