Anlass | Grundsatz (alt) | zu Grunde liegender Gefährdungsfaktor | § Rechtsgrundlage | Bemerkung |
Tätigkeit mit Gefahrenstoffe | ||||
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Tätigkeitem bei denen mit als gefährlich | G 1.1. | Silikogener Staub | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV | Pflichtvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 a bis c.Angebotsvorsorge, wenn keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist |
G 1.2 | Asbestfaserhaltiger Staub | |||
G 7 | Kohlenmonoxid | |||
G 8 | Benzol | |||
G 9 | Quecksilber oder seine verbindungen | |||
G 10 | Methanol | |||
G 11 | Schwefelwasserstoff | |||
G 12 | Phosphor (weiß) | |||
G14 | Trichlorethen (Trichlorethylen) | |||
G 15 | Chrom-VI-Verbindungen | |||
G 16 | Arsen oder seine Verbindungen | |||
G 19 | Dimethylformamid | |||
G 29 | Xylol / Toluol | |||
G 32 | Cadmium und seine Verbindungen | |||
G 33 | aromatische Nitro- und Aminoverbindungen | |||
G 36 | Vinylchlorid | |||
G 38 | Nickelstäube | |||
Bei den Tätigkeiten wird mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen umgegangen oder diese werden freigesetzt. | G 40 | Krebs erzeugende und Erbgut verändernde Gefahrstoffe | Pflichtvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 a bis c.Angebotsvorsorge, wenn keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist. | |
Bei den Tätigkeiten wird mit hautresorptive Gefahrstoffen umgegangen und eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt kann nicht ausgeschlossen werden. | G 24 | Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs) | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 c ArbMedVV | Pflichtvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 c.Angebotsvorsorge, wenn keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist. |
Tätigkeiten bei denen Epoxidharze eingesetzt werden. | G 23, G 24 | obstruktive Atemwegserkrankungen Hauterkrankungen | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 g ArbMedVV | Pflichtvorsorge Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 c.Angebotsvorsorge, wenn keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist. |
Bei den Tätigkeiten wird mit Blei oder anorganischen Bleiverbindungen umgegangen. | G 2, G 3 | Blei oder seine verbindungen Bleialkyle | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 h ArbMedVV | Pflicht- oder Angebotsvorsorge |
Tätigkeiten bei denen mit Hochtemperaturwolle umgegangen wird. | G 1.4, G 26 | allgemeiner Staub Atemschutzgeräte | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 i ArbMedVV | Pflichtvorsorge (G 1.4) soweit krebserzeugende Faserstäube freigesetzt werden könne.Angebotsvorsorge (G 26) bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern.Pflichtvorsorge (G 26) bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern. |
Tätigkeiten bei denen mit Isocyanaten umgegangen wird. | G27 | Isocyanate | Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 d ArbMedVV | Pflicht- oder Angebotsvorsorge |
Bei den Tätigkeiten kommt es zum Kontakt mit atemwegs- oder hautsensibilisierend wirkenden Stoffen. | G 23, G 24 | obstruktive Atemwegserkrankungen Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs) | Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 k ArbMedVV | Angebotsvorsorge |
Bei der Tätigkeit handelt es sich um Schädlingsbekämpfung. | G 26, G 40 | Atemschutzgeräte Krebs erzeugende und Erbgut verändernde Gefahrstoffe | Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 a ArbMedVV | Angebotsvorsorge Eignungsuntersuchungen gemäß der Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen von Befähigungsscheinbewerbern (Bundesarbeitsblatt Nr. 12/95, S. 41, berichtigt Bundesarbeitsblatt Nr. 4/1996, S.46). |
Freisetzung von Gasen | ||||
Bei den Tätigkeiten kommt es zu Diesel- oder Benzinabgasen im direkten Bereich der Mitarbeiter (bspw. durch den Einsatz von mit Verbrennungsmotoren betriebene Geräte oder Fahrzeuge). | G 7 | Kohlenmonoxid | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV | Pflichtvorsorge |
Tätigkeiten bei denen Metalle geschweißt oder getrennt werden | G 39 | Schweißrauche | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 f ArbMedVV | Pflicht- oder Angebotsvorsorge (in Abhängigkeit der Luftkonzentration pro Kubikmeter Luft Schweißrauch |
Bei den Tätigkeit findet eine Begasung von Räumen oder Containern statt. | G 26, G 40 | Atemschutzgeräte Krebs erzeugende und Erbgut verändernde Gefahrstoffe | Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 b ArbMedVV | Angebotsvorsorge Eignungsuntersuchungen |
Belastung der Haut | ||||
Bei den Tätigkeiten werden Handschuhe aus Naturgummilatex getragen. | G 24 | Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs) | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 f ArbMedVV | Pflichtvorsorge (bei Naturgummilatexhandschuhen mit mehr als 30 Mikrogramm Protein je Gramm im Handschuhmaterial) |
Es werden flüssigkeitsdichte Handschuhe über 2 Stunden am Tag (arbeitstäglich, summiert) getragen. | G 24 | Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs) | Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 e ArbMedVV | Angebotsvorsorge |
Es werden flüssigkeitsdichte Handschuhe über 4 Stunden am Tag (arbeitstäglich, summiert) getragen. | G 24 | Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs) | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 a ArbMedVV | Pflichtvorsorge |
Die Tätigkeiten beinhalten mehr als 2 Stunden tägliche (arbeitstäglich, summiert) Feuchtarbeit. | G 24 | Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs) | Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 e ArbMedVV | Angebotsvorsorge |
Die Tätigkeiten beinhalten mehr als 4 Stunden tägliche (arbeitstäglich, summiert) Feuchtarbeit. | G 24 | Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs) | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 a ArbMedVV | Pflichtvorsorge |
Infektionsgefährungen | ||||
Bei den Tätigkeiten kommt es zu einem gezieltem Umgang mit Biostoffen (Viren, Bakterien, Pilzen Parasiten). | G 42 | Anhang Teil 2 Abs. 1 oder 2 ff. ArbMedVV | Pflicht- oder Angebotsvorsorge Gezielte Tätigkeiten sind unmittelbar auf die biologischen Arbeitsstoffe ausgerichtete Tätigkeiten. Definitionsgemäß müssen dabei alle drei aufgeführten Kriterien des § 2 Abs. 8 der Biostoffverordnung für gezielte Tätigkeiten erfüllt sein. Bei Fehlen nur eines der drei Kriterien handelt es sich immer um nicht gezielte Tätigkeiten. | |
Bei den Tätigkeiten kann es zum Kontakt mit Biostoffen der Risikogruppe 4 über infizierten Proben, Verdachtsproben, erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen oder Tieren kommen. | G 42 | Anhang Teil 2 Abs. 1 oder 2 ff. ArbMedVV | Pflichtvorsorge | |
Infektionsgefahren | Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 4 sind Erreger, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für MItarbeiter darstellen. Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß. Normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich. | |||
Es handelt sich um Tätigkeiten in der Abfall- und Wertstoffentsorgung, z.B. Abfallsammlung, Biomüllentsorgung, Wertstoffsortierung oder Grünabfälle. | G 42 | Infektionsgefahren | Anhang Teil 2 Abs. 1 oder 2 ff. ArbMedVV | Angebotsvorsorge |
Es handelt sich um Tätigkeiten in Klär- bzw. abwassertechnische Anlagen oder in der Kanalisation. | G 42 | Infektionsgefahren | Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 i) ArbMedVV | Pflichtvorsorge |
Es handelt sich um Tätigkeiten in Einrichtungen zur Aufzucht und Haltung von Tieren oder zu Tierschlachtungen (insbesondere Gefügelschlachtung). | G 42 | Infektionsgefahren | Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 j) ArbMedVV | Pflichtvorsorge |
Es handelt sich um Tätigkeiten in Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung, Pflege und Betreuung von erwachsenen Menschen. | G 42 | Infektionsgefahren | Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 c) e) ArbMedVV | Pflichtvorsorge |
Es handelt sich um Tätigkeiten in einer Tuberkuloseabteilung oder anderen pulmologische Einrichtungen. | G 42 | Infektionsgefahren | Anhang Teil 2 Abs. 3 b) ArbMedVV | Pflichtvorsorge |
Es handelt sich um Tätigkeiten in Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern (ausgenommen sind Einrichtungen ausschließlich zur Kinderbetreuung). | G 42 | Infektionsgefahren | Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 d) e) ArbMedVV | Pflichtvorsorge |
Es handelt sich um Tätigkeiten im Notfall- und Rettungsdienst. | G 42 | Infektionsgefahren | Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 g) ArbMedVV | Pflichtvorsorge |
Es handelt sich um Tätigkeiten in der Pathologie. | G 42 | Infektionsgefahren | Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 h) ArbMedVV | Pflichtvorsorge |
Es handelt sich um Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu frei lebenden Tieren. | G 42 | Infektionsgefahren | Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 k) ArbMedVV | Pflichtvorsorge |
Es handelt sich um Tätigkeiten in oder in der Nähe von Fledermausunterschlupfen mit einem mit engem Kontakt zu Fledermäusen. | G 42 | Infektionsgefahren | Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 l) ArbMedVV | Pflichtvorsorge |
Es handelt sich um Tätigkeiten in niederer Vegetation oder mit direkter Kontakt zu frei lebenden Tieren auf Freiflächen, in Wäldern, Parks und Gartenanlagen, Tiergärten und in Zoos. | G 42 | Infektionsgefahren | Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 m) ArbMedVV | Pflichtvorsorge |
Bei den Tätigkeiten kann es zu einer Exposition gegenüber sensibilisierend oder toxisch wirkenden Biostoffen kommen. | G 42 | Infektionsgefahren | Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 1 c) ArbMedVV | Pflichtvorsorge |
Bei den Tätigkeiten kann es zur Übertragung schwerer Infektionskrankheiten kommen, für die eine Impfung möglich ist. | G 42 | Infektionsgefahren | Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 2 a) ArbMedVV | Pflichtvorsorge |
Bei den Tätigkeiten kam es in der Vergangenheit zur Übertragung einer schwerer Infektionskrankheiten. | G 42 | Infektionsgefahren | Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 2 b) ArbMedVV | Pflichtvorsorge |
Physikalische Einwirkungen (Temperaturen, Druck, Lärm, Lasten, …) | ||||
Bei den Tätigkeiten kann es zu extremen Hitzebelastungen kommen. | G 30 | Hitze | Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV | Pflichtvorsorgen Beispiele für Hitzbelastungen: Leichte Handarbeit (Schreiben, Tippen, Zeichnen, Nähen, Buchführung), Kontrollgänge, Kranführer aller Art, Fahrer von Flurförderzeugen, Elektriker für Steuer- und Regelanlagen, Tätigkeiten in Schaltwarten, Brenner in der keramischen Industrie ab 34 °C wenn Expositionszeit über 60 Minuten. |
Bei den Tätigkeiten kann es nicht zu extremen Kältebelastungen (unter – 25° C) kommen. | Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 2 ArbMedVV | Pflichtvorsorgen | ||
Die Tätigkeiten sind mit Lärmbelastungen verbunden. | G 20 | Lärm | Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 3 ArbMedVV | Pflicht- oder Angebotsvorsorgen Tätigkeiten sind mit Lärmexposition, wenn die oberen Auslösewerte von 80 dB(A) über 8 h am Tag beziehungsweise ein Peak von 135 dB(C) erreicht oder überschritten werden. Bei der Anwendung der Auslösewert wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt. |
Die Tätigkeiten sind mit Vibrationen verbunden. | G 46 | Belastungen des Muskel- und Skelettapparates einschl Vibrationen | Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 4 ArbMedVV | Pflicht- oder Angebotsvorsorgen |
Die Tätigkeit ist mit Taucharbeiten verbunden. | G 31 | Überdruck | Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 5 ArbMedVV | Pflichtvorsorge |
Die Mitarbeiter sind oder können einer Laserstrahlungen ausgesetzt sein. | Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 6 ArbMedVV | Pflicht- oder Angebotsvorsorgen | ||
Die Tätigkeiten sind mit Heben, Tragen, Halten, Ziehen oder Schieben von schweren Lasten verbunden. | G 46 | Belastungen des Muskel- und Skelettapparates einschl Vibrationen | Anhang Teil 3 Abs. 2 Nr. 4 ArbMedVV | Angebotsvorsorgen |
Die Tätigkeiten sind mit erzwungenen Körperhaltungen im Knien, oder mit langandauerndem Rumpfbeugen/-drehen verbunden. | G 46 | Belastungen des Muskel- und Skelettapparates einschl Vibrationen | Anhang Teil 3 Abs. 2 Nr. 4 ArbMedVV | Angebotsvorsorge |
Bildschirmtätigkeiten | ||||
Es wird mit und an Bildschirmgeräten (Monitoren) gearbeitet. | G 37 | Bildschirmarbeit | Anhang Teil 4 Abs. 2 Nr. 1 ArbMedVV | Angebotsvorsorge |
Die Mitarbeiter surfen während der Arbeitszeit auf Facebook. | G 99 | Krankheiten des. Nervensystems | § 5a ArbMedVV | Wunschvorsorge |
Fahr- und Steuertätigkeiten | ||||
Bei den Tätigkeiten werden Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand eingesetzt. | G 25 | Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten | Anhang 1 Nr. 1.9 a BetrSichV, DGUV Vorschrift 68 | Eignungsuntersuchungen |
Bei den Tätigkeiten werden Hubarbeitsbühnen eingesetzt. | G 25 | Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten | Anhang 1 Nr. 1.9 a BetrSichV, DGUV Grundsatz 308-008 | Eignungsuntersuchungen |
Bei den Tätigkeiten werden selbstfahrende Geräte oder Maschinen (Baumaschinen, -fahrzeuge, landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge etc.) eingesetzt. | G 25 | Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten | Anhang 1 Nr. 1.9 a BetrSichV | Eignungsuntersuchungen |
Auslandsreisen | ||||
Es kommt zu Auslandsreisen in die Tropen oder Subtropen. | G 35 | Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen | Anhang Teil 4 Abs. 1 Nr. 2 ArbMedVV | Pflichtvorsorge bei Auslandsreisen und Tätigkeiten in Tropen und Subtropen. |
Es kommt zu Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen. | G 35 | Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen | Anhang Teil 4 Abs. 1 Nr. 2 ArbMedVV | Pflichtvorsorge für Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen. |
Tragen von Atemschutz (Atemschutzgeräteträger) | ||||
Bei den Tätigkeiten muss Atemschutz getragen werden. | G 26 | Atemschutzgeräte | Anhang Teil 4 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2 ArbMedVV | Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern.Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern.Eignungsuntersuchungen |
Arbeiten mit Absturzgefahr und persönlicher Schutzausrüstung (alt: Höhentauglichkeit) | ||||
Bei der Tätigkeit besteht eine Absturzgefahr und es muss eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturzgefahr getragen werden. | G 41 | Absturzgefahren | § 2 Abs. 1 Nr. 3 PSV-BV | Eignungsuntersuchungen |
Forschungseinrichtungen und Labore | ||||
Es kommt zu regelmäßigen Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben, zu infizierten Tieren oder krankheitsverdächtigen Tieren beziehungsweise zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien. | G 42 | Infektionsgefahren | Anhang Teil 3 ArbMedVV | Pflichtvorsorge |
Es handelt sich um gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen. | G 42 | Infektionsgefahren | Anhang Teil 2 Abs. 3 ArbMedVV | Pflichtvorsorge |
Bei den Tätigkeiten kommt es zur Freisetzung von Labortierstäuben aus Tierhaltungsräumen und -anlagen. | G 42 | obstruktive Atemwegserkrankungen | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 e | Pflichtvorsorge |