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Haben Sie noch Fragen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!
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Die Zukunft der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit ist greifbar erleben
Profitieren Sie bereits heute von der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von morgen!
Unsere Vision ist es, den Arbeits- und Gesundheitsschutz für Unternehmen und Organisationen einfach, innovativ und zukunftsweisend zu gestalten. Mit unserem ganzheitlichen Ansatz bieten wir Ihnen eine umfassende betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Ois aus oana Hand
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Betriebsärztliche Betreuung
✓ Gesundheitsvorsorge und individuelle Beratung stehen im Fokus.
✓ Gemeinsam gestalten wir Ihre Arbeitswelt gesünder.
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Begehungen
Begehung der Betriebsstätte durch unseren Arbeitsmediziner und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, einschließlich einem ausführlichen Protokoll
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Untersuchungen
Ereignisse werden definiert als Arbeitsunfälle, die im Rahmen der Grundbetreuung untersucht werden
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ASA-Sitzungen
Ab den 20 Beschäftigten ist die ASA-Sitzung einmal im Quartal verpflichtend. Ein Mitwirken unserer Betriebsärzte und FaSi, gemeinsam mit Ihrer GF für einen effizienten Austausch ist gegeben.
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Rechtssicherheit und Haftungsprävention
✓ Die betriebsärztliche Betreuung ist gesetzlich vorgeschrieben.
✓ Fehlt diese Beratung, kann dies bei Arbeitsunfällen oder beruflich bedingten Erkrankungen zu privater Haftung führen.
✓ Wir unterstützen Sie dabei, Organisationspflichten zu erfüllen und rechtliche Anforderungen zu beachten.
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Angebotsberatung, Vertragsgestaltung und Planung der Termine
Die Betreuung erfolgt entsprechend den spezifischen Anforderungen des Unternehmens, wird im Vertrag festgehalten und zeitlich angepasst.
Denn Prävention ist der beste Kompass, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu umschiffen.” 🌟Gemeinsam bauen wir eine Brücke zur Gesundheit.” 🛠️💼
Jeder Kunde ist einzigartig. Jedes Angebot erarbeiten wir individuell für Sie. Möchten Sie Fragen persönlich klären, wir sind telefonisch für Sie da: Tel. +49 8651-9058580
Arbeitsmedizinsche Grundbetreuung im Überblick
Einsatzzeiten und Aufteilung der Einsatzzeiten
Diese sind abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und der Zuordnung der Art des Betriebs zu einer Betreuungsgruppe.
Die Aufteilung der Einsatzzeiten zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit ist im Betrieb zu entscheiden. Ihre Empfehlungen können von den Unfallversicherungsträgern für bestimmte Betriebsarten abgegeben werden. Es wird im Allgemeinen empfohlen, die folgenden Vorschriften zu befolgen: Für jeden Anbieter in den Gruppen l und ll beträgt der Anteil der gesamten Grundbetreuungszeit mindestens 20%. Die Mindestzeitquote in Gruppe lll beträgt 0,2 Stunden pro Jahr pro Beschäftigten.
Gemeinsam gestalten wir die Zukunft der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit – einfach, innovativ und zukunftsweisend!
Betreuungsgruppen
Je nach Gefährdungspotenzial werden die Betriebsarten in drei Betreuungsgruppen eingeteilt: hoch, mittel und niedrig. Auf diese Weise ist es möglich, die Nutzungszeiten der Grundbetreuung anhand der Beschäftigtenzahl zu ordnen.
Die Arbeitszeiten dieser Betreuungsgruppen sind festgelegt. Die Arbeitsstätten werden je nach Art des Betriebs einer Betreuungsgruppe zugewiesen. Die Dauer der Grundbetreuung hängt vom Zuordnungsstatus ab. Die Einsatzzeit wird in Stunden pro Mitarbeiter und Jahr gemessen. Der Einsatzzeitfaktor (0,5, 1,5 oder 2,5) wird bei der Berechnung der gesamten Grundbetreuungs-Einsatzzeit (pro Jahr) mit der Gesamtzahl der Mitarbeiter des Unternehmens multipliziert. Der Einsatzzeitfaktor bleibt immer gleich, unabhängig von der Größe des Betriebs und betrifft ausschließlich die Betriebsart.
Die Grundbetreuung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und trägt dazu bei, dass alle Mitarbeiter sicher und gesund arbeiten können.
Betriebsspezifischen Betreuung
- Es gibt oft Anforderungen an eine menschengerechte Arbeitsgestaltung sowie Unfall- und Gesundheitsgefahren, die auf den Betrieb zukommen.
- Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Unternehmensorganisation
- Die externe Entwicklung hat einen besonderen Einfluss.
- Betriebliche Maßnahmen
Was bedeutet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) eigentlich?
Das Hauptziel der Grundbetreuung ist es, dem Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzverpflichtungen zu helfen. Es setzt sich aus unterschiedlichen Gruppen von Aufgaben zusammen, die unabhängig von der Firma tätig sind. In Anhang 2 der DGUV-Vorschrift 2 sind diese Standards aufgeführt.
Betriebsberatung für Arbeitgeber und Führungskräfte Hilfe bei der Bewertung von Gefährdungen (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
- Hilfe bei grundlegenden Arbeitsgestaltungsmaßnahmen (Verhältnisprävention)
- Hilfe bei der Entwicklung einer passenden Organisation und deren Einbindung in die Führungstätigkeit
- Berichterstattung über Vorfälle
Was beinhaltet die DGUV-Vorschrift 2?
Nähere Informationen zur DGUV Vorschrift 2 findet man auch auf den Seiten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Jeder Kunde ist einzigartig. Jedes Angebot erarbeiten wir individuell für Sie. Möchten Sie Fragen persönlich klären, wir sind telefonisch für Sie da: Tel. +49 8651-9058580