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Haben Sie noch Fragen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!
Tel: +49 (0) 8651-9058580
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Die Zukunft der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit ist greifbar erleben
Profitieren Sie bereits heute von der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von morgen!
Unsere Vision ist es, den Arbeits- und Gesundheitsschutz für Unternehmen und Organisationen einfach, innovativ und zukunftsweisend zu gestalten. Mit unserem ganzheitlichen Ansatz bieten wir Ihnen eine umfassende betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Ois aus oana Hand
Betriebsärztliche Betreuung
✓ Gesundheitsvorsorge und individuelle Beratung stehen im Fokus.
✓ Gemeinsam gestalten wir Ihre Arbeitswelt gesünder.
Begehungen
Begehung der Betriebsstätte durch unseren Arbeitsmediziner und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, einschließlich einem ausführlichen Protokoll
Untersuchungen
Ereignisse werden definiert als Arbeitsunfälle, die im Rahmen der Grundbetreuung untersucht werden
ASA-Sitzungen
Ab den 20 Beschäftigten ist die ASA-Sitzung einmal im Quartal verpflichtend. Ein Mitwirken unserer Betriebsärzte und FaSi, gemeinsam mit Ihrer GF für einen effizienten Austausch ist gegeben.
Rechtssicherheit und Haftungsprävention
✓ Die betriebsärztliche Betreuung ist gesetzlich vorgeschrieben.
✓ Fehlt diese Beratung, kann dies bei Arbeitsunfällen oder beruflich bedingten Erkrankungen zu privater Haftung führen.
✓ Wir unterstützen Sie dabei, Organisationspflichten zu erfüllen und rechtliche Anforderungen zu beachten.
Angebotsberatung, Vertragsgestaltung und Planung der Termine
Die Betreuung erfolgt entsprechend den spezifischen Anforderungen des Unternehmens, wird im Vertrag festgehalten und zeitlich angepasst.
Denn Prävention ist der beste Kompass, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu umschiffen.” 🌟Gemeinsam bauen wir eine Brücke zur Gesundheit.” 🛠️💼
Jeder Kunde ist einzigartig. Jedes Angebot erarbeiten wir individuell für Sie. Möchten Sie Fragen persönlich klären, wir sind telefonisch für Sie da: Tel. +49 8651-9058580
Arbeitsmedizinsche Grundbetreuung im Überblick
Einsatzzeiten und Aufteilung der Einsatzzeiten
Diese sind abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und der Zuordnung der Art des Betriebs zu einer Betreuungsgruppe.
Die Aufteilung der Einsatzzeiten zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit ist im Betrieb zu entscheiden. Ihre Empfehlungen können von den Unfallversicherungsträgern für bestimmte Betriebsarten abgegeben werden. Es wird im Allgemeinen empfohlen, die folgenden Vorschriften zu befolgen: Für jeden Anbieter in den Gruppen l und ll beträgt der Anteil der gesamten Grundbetreuungszeit mindestens 20%. Die Mindestzeitquote in Gruppe lll beträgt 0,2 Stunden pro Jahr pro Beschäftigten.
Gemeinsam gestalten wir die Zukunft der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit – einfach, innovativ und zukunftsweisend!
Betreuungsgruppen
Je nach Gefährdungspotenzial werden die Betriebsarten in drei Betreuungsgruppen eingeteilt: hoch, mittel und niedrig. Auf diese Weise ist es möglich, die Nutzungszeiten der Grundbetreuung anhand der Beschäftigtenzahl zu ordnen.
Die Arbeitszeiten dieser Betreuungsgruppen sind festgelegt. Die Arbeitsstätten werden je nach Art des Betriebs einer Betreuungsgruppe zugewiesen. Die Dauer der Grundbetreuung hängt vom Zuordnungsstatus ab. Die Einsatzzeit wird in Stunden pro Mitarbeiter und Jahr gemessen. Der Einsatzzeitfaktor (0,5, 1,5 oder 2,5) wird bei der Berechnung der gesamten Grundbetreuungs-Einsatzzeit (pro Jahr) mit der Gesamtzahl der Mitarbeiter des Unternehmens multipliziert. Der Einsatzzeitfaktor bleibt immer gleich, unabhängig von der Größe des Betriebs und betrifft ausschließlich die Betriebsart.
Die Grundbetreuung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und trägt dazu bei, dass alle Mitarbeiter sicher und gesund arbeiten können.
Betriebsspezifischen Betreuung
- Es gibt oft Anforderungen an eine menschengerechte Arbeitsgestaltung sowie Unfall- und Gesundheitsgefahren, die auf den Betrieb zukommen.
- Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Unternehmensorganisation
- Die externe Entwicklung hat einen besonderen Einfluss.
- Betriebliche Maßnahmen
Was bedeutet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) eigentlich?
Das Hauptziel der Grundbetreuung ist es, dem Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzverpflichtungen zu helfen. Es setzt sich aus unterschiedlichen Gruppen von Aufgaben zusammen, die unabhängig von der Firma tätig sind. In Anhang 2 der DGUV-Vorschrift 2 sind diese Standards aufgeführt.
Betriebsberatung für Arbeitgeber und Führungskräfte Hilfe bei der Bewertung von Gefährdungen (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
- Hilfe bei grundlegenden Arbeitsgestaltungsmaßnahmen (Verhältnisprävention)
- Hilfe bei der Entwicklung einer passenden Organisation und deren Einbindung in die Führungstätigkeit
- Berichterstattung über Vorfälle
Was beinhaltet die DGUV-Vorschrift 2?
Nähere Informationen zur DGUV Vorschrift 2 findet man auch auf den Seiten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Jeder Kunde ist einzigartig. Jedes Angebot erarbeiten wir individuell für Sie. Möchten Sie Fragen persönlich klären, wir sind telefonisch für Sie da: Tel. +49 8651-9058580
Unsere ergänzende betriebsspezifische Betreuung
Vorsorgeuntersuchungen
In der Welt der Arbeit gibt es einen unsichtbaren Schutzengel – die ArbMedVV.
Diese Vorschrift sorgt dafür, dass der Chef nicht nur Aufgaben verteilt, sondern auch ein wachsames Auge auf das Wohl seiner Mitarbeiter hat. Bei gewissen Jobs, die vielleicht ein bisschen riskanter sind als andere, oder an Orten, wo die Arbeit mal stürmisch werden kann, da sorgt er dafür, dass Vorsorgeuntersuchungen nicht nur eine Option sind, sondern ein Muss. So bleibt jeder im Team nicht nur tatkräftig, sondern auch topfit!
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflichtvorsorgen, Angebotsvorsorgen, Wunschvorsorge Eignungsuntersuchungen, Einstellungsuntersuchungen,
Die Welt der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist vielfältig und spannend. Lassen Sie uns eintauchen:
Um sicherzustellen, dass Sie auf dieser Abenteuerreise durch den Dschungel der Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen nicht die Orientierung verlieren, ist eine Vorsorgekartei Ihr zuverlässiger Kompass. Mit ihr behalten Sie den Überblick über Ihrer Crew,
Was ist denn eine arbeitsmedizinische Vorsorge?
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ergänzt die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Arbeitgebers.
- Sie informiert die Mitarbeiter über die Wechselwirkung zwischen ihrer Arbeit und ihrer Gesundheit.
- Ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese, einschließlich Arbeitsanamnese, ist fester Bestandteil der Vorsorge-
Angebots-, Wunsch- und Pflichtvorsorge sind die drei Zonen
Varianten der arbeitsmedizinischen Vorsorge:
- Pflichtvorsorgen: Gesetzlich vorgeschrieben, z. B. bei bestimmten Tätigkeiten oder Expositionen.
- Angebotsvorsorgen: Freiwillige Angebote für alle Mitarbeiter.
- Wunschvorsorgen: Individuelle Vorsorge auf Wunsch des Mitarbeiters.
Keine Pflichtuntersuchung, sondern individuelle Beratung:
- Eine körperliche oder klinische Untersuchung ist nicht zwingend erforderlich.
- Der Betriebsarzt bietet sie jedoch an, wenn es zur Aufklärung und Beratung dient.
- Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen des Mitarbeiters durchgeführt werden.
Nicht zu verwechseln mit Eignungsuntersuchungen:
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient nicht dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen.
- Eignungsuntersuchungen, Tauglichkeitsuntersuchungen und Einstellungsuntersuchungen haben andere Zwecke.
Pfichtvorsorgen
In der Welt der Arbeitssicherheit ist die Pflichtvorsorge ein wichtiger Anker, ein Schutzschild für Gesundheit
Die Pflichtuntersuchung kommt zum Einsatz bei Gefährdungen, zB., wie Lärm, Strahlung oder Chemikalien, die machen auf Dauer krank. Gefährdungsbeurteilung ist der erste Schritt, denn ohne diese weiß man nicht, was nötig ist und was nicht.
Der Betriebsarzt prüft und berät, ob die Gesundheit des Arbeiters im grünen Bereich steht.
Pflichtvorsorgen – Der Arbeitgeber handelt auf Anordnung:
- Bei besonders gefährdenden Tätigkeiten muss der Arbeitgeber aktiv werden.
- Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nennt diese Tätigkeiten im Anhang.
- Vor der Ausübung einer solchen Tätigkeit ist eine Pflichtvorsorge zwingend erforderlich.
- Mitarbeiter sind verpflichtet, am Vorsorgetermin teilzunehmen.
- Wer sich pflichtwidrig drückt, riskiert eine Aussetzung des Arbeitsentgelts.
- Arbeitgeber, die Pflichtvorsorgen versäumen, sehen sich Bußgeldern und Strafen gegenüber.
Was gehört den zur Pflichtvorsorge?
Zur Pflichtvorsorge gehören verschiedene arbeitsmedizinische Untersuchungen, die je nach Art der Tätigkeit und den damit verbundenen Gefährdungen variieren können. Im Allgemeinen umfasst die Pflichtvorsorge:
- Anamnese: Erfassung der medizinischen Vorgeschichte des Arbeitnehmers.
- Körperliche Untersuchung: Überprüfung des allgemeinen Gesundheitszustands und spezifischer Körperfunktionen.
- Laboruntersuchungen: Bluttests, Urinanalysen und weitere Tests zur Erkennung von gesundheitlichen Risiken.
- Funktionsdiagnostik: Tests wie Seh- und Hörtests, Lungenfunktionsprüfung oder EKG.
- Beratung: Individuelle Beratung durch den Betriebsarzt über den Gesundheitszustand im Zusammenhang mit den konkreten Arbeitsbedingungen.
Die genauen Untersuchungen werden auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt, die bestimmt, ob und welche Pflichtvorsorgen für bestimmte Tätigkeiten erforderlich sind. Der Betriebsarzt prüft dann, ob der Angestellte die Tätigkeit bedenkenlos ausführen kann, ohne dass seine Gesundheit dabei gefährdet ist. Beschäftigte sollten ihre Arbeit nur dann ausüben, wenn der Betriebsarzt sie als unbedenklich bewertet hat bzw. von ihm empfohlene Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Übersicht ist und die spezifischen Untersuchungen von der Art der Tätigkeit und den individuellen Gegebenheiten am Arbeitsplatz abhängen. Für detaillierte Informationen ist es ratsam, sich direkt an den Betriebsarzt oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu wenden.
Angebotsvorsorgen
“Vorsicht, Pflicht!” Wenn gefährliche Aufgaben rufen, müssen Chefs arbeitsmedizinische Angebotsvorsorgen anbieten.
Die Angebotsvorsorge ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den Mitarbeitern bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anzubieten hat. Diese Tätigkeiten sind im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge konkret aufgeführt.
Arbeitgeber müssen bei riskanten Jobs eine Check-up-Chance bieten. Steht diese nicht parat, winkt dem Chef ein Strafzettel und unter bestimmten Umständen sogar eine Strafe.
Mitarbeiter dürfen jedoch nein sagen – ohne Jobrisiko. Doch Vorsicht: Wer verzichtet, könnte bei späteren Leiden rechtlich im Dunkeln tappen.
Die langfristigen Konsequenzen einer solchen Ablehnung, insbesondere im Hinblick auf spätere Erkrankungen oder Berufskrankheiten, die durch die Vorsorge hätten erkannt werden können, sind derzeit noch ungewiss, da es an entsprechenden gerichtlichen Entscheidungen mangelt.
Es besteht die Möglichkeit, dass der Mitarbeiter seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt hat, könnte der Vorwurf lauten: Pflichtvergessenheit! Wer nicht prüft, was zu prüfen wär’, findet sich im Rechtsnebel schwer.
Angebotsvorsorgen – Freiwillig, aber wichtig:
- Der Arbeitgeber bietet Mitarbeitern bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten eine Vorsorge an.
- Auch hier gibt es eine Liste im Anhang der Verordnung.
- Fehlt das Angebot oder erfolgt es nicht rechtzeitig, drohen Bußgelder.
- Mitarbeiter können das Angebot ablehnen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen zu fürchten.
- Doch Vorsicht: Spätere Erkrankungen oder Berufskrankheiten könnten durch rechtzeitige Vorsorge verhindert werden.
- Die Rechtsprechung ist hier noch nicht abschließend – ein spannendes Feld!
Wunschvorsorgen
Stellen Sie sich die Wunschvorsorge als eine Art Gesundheits-Bonus vor, den Ihr Arbeitgeber Ihnen anbietet.
Es ist ein zusätzliches Feature in Ihrem Arbeitsvertrag, das über die Standardvorschriften hinausgeht. Wie ein Joker in einem Kartenspiel, den Sie ausspielen können, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Wohlbefinden einen Extra-Check verdient.
Es ist ein Zeichen des guten Willens seitens Ihres Arbeitgebers, der Ihnen zeigt: “Wir kümmern uns um Sie, auch über das Pflichtprogramm hinaus.” Die Wunschvorsorge ist Ihre Chance, proaktiv zu handeln und Ihre Gesundheit in die eigenen Hände zu nehmen – es sei denn, es besteht kein Risiko für Ihre Gesundheit. Dann ist dieser Bonus nicht notwendig.
Kurz gesagt, die Wunschvorsorge ist wie eine Versicherung für Ihre Gesundheit, die Sie nutzen können, um sicherzustellen, dass Sie immer in Topform sind – bereit, jede berufliche Herausforderung mit Bravour zu meistern!
Wunschvorsorge – das persönliche Gesundheitsplus am Arbeitsplatz:
Die Wunschvorsorge eröffnet Mitarbeitern eine zusätzliche arbeitsmedizinische Betreuung, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht. Dieser Anspruch entfällt nur, wenn keine gesundheitlichen Risiken zu erwarten sind.
Gemeinsam gestalten wir die Zukunft der Arbeitsmedizin – informiert, individuell und zukunftsweisend! 😊
Einstellungsuntersuchungen
Betrachten Sie die Einstellungsuntersuchung als Ihre Eintrittskarte in eine neue berufliche Welt. Bevor Sie an Bord gehen und die Segel zu neuen Ufern setzen, möchte Ihr zukünftiger Arbeitgeber sicherstellen, dass Sie für die Reise gerüstet sind. Es ist wie eine letzte Überprüfung, um zu bestätigen, dass Sie nicht nur die Fähigkeiten, sondern auch die gesundheitliche Verfassung haben, um in Ihrem neuen Job zu glänzen.
Es geht darum, dass Sie körperlich und geistig in der Lage sind, die Aufgaben, die auf Sie warten, zu meistern.
Also, machen Sie sich bereit, Ihr Bestes zu geben! 🚀
Eignungsuntersuchung
Manchmal schreibt das Gesetz vor, dass bestimmte Berufsgruppen – denken Sie an Piloten, Feuerwehrleute oder Kranführer – eine solche Untersuchung brauchen, um ihre Tauglichkeit zu bestätigen. Das ist der sogenannte Eignungsvorbehalt.
Vorsicht! Auch wenn Sie diese Eignungsprüfung mit Bravour bestehen, ersetzt sie nicht die regelmäßigen Check-ups bei Ihrem Betriebsarzt – Sicherheit geht vor!
Anlassbezogene arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen
Bei folgenden Tätigkeiten oder Arbeitsplätzen sind nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Pflicht- oder Angebotsvorsorgen vom Arbeitgeber zu veranlassen oder anzubieten:
Gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei bestimmten Tätigkeiten oder an bestimmten Arbeitsplätzen Pflichtvorsorgen zu initiieren oder Angebotsvorsorgen zur Verfügung zu stellen.
Stellen Sie sich Eignungsuntersuchungen als eine Art Gesundheits-TÜV vor, den der Arbeitgeber anfordert, um sicherzustellen, ob seine Arbeitnehmer fit für Ihre beruflichen Herausforderungen sind. Es ist eine Art privater Vertrag zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Chef, bei dem seine Arbeitnehmer quasi eine grüne Karte für Ihre Gesundheit erhalten 😊
Tätigkeiten und Gefahrenquellen
- Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: die unsichtbar lauern, Hierzu zählen Arbeiten, bei denen Mitarbeiter mit chemischen Stoffen in Kontakt kommen, die gesundheitsschädlich sein können.
- Bei der Freisetzung von Stäuben: Arbeitsplätze, an denen Staub entsteht, der eingeatmet werden und die Atemwege oder Lunge schädigen könnte.
- Bei der Freisetzung von Gasen: Tätigkeiten, bei denen Gase freigesetzt werden, die toxisch oder erstickend wirken können.
- Bei Belastungen der Haut: Einschließlich Tätigkeiten, bei denen Schutzhandschuhe getragen werden müssen, um die Haut vor schädlichen Substanzen zu schützen.
- Bei Infektionsgefährdungen: ein unsichtbarer Feind. Arbeitsplätze, an denen ein Risiko der Übertragung von Infektionskrankheiten besteht.
- Bei physikalischen Einwirkungen: Dazu gehören extreme Temperaturen, Druck, Lärm, das Heben schwerer Lasten und ähnliche Belastungen.
- Bei Bildschirmtätigkeiten: Wenn Mitarbeiter regelmäßig an Bildschirmgeräten arbeiten und dadurch spezifische Gesundheitsrisiken bestehen.
- Bei Fahr- und Steuertätigkeiten: Wo die Sicherheit beim Bedienen von Fahrzeugen oder Maschinen gewährleistet sein muss.
- Bei Auslandsreisen: Insbesondere in Länder mit erhöhten Gesundheitsrisiken.
- Beim Tragen von Atemschutz: Für Personen, die Atemschutzgeräte tragen, um sich vor schädlichen Einatmungen zu schützen.
- Bei Arbeiten mit Absturzgefahr: Und dem Tragen von persönlicher Schutzausrüstung, um bei Höhenarbeiten geschützt zu sein.
- In Forschungseinrichtungen und Laboren: Wo mit biologischen, chemischen oder physikalischen Gefahren gearbeitet wird.
Diese Vorsorgen dienen dazu, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und sicherzustellen, dass sie für ihre Tätigkeiten geeignet sind.
Schwangere Angestellte: Beratung von Betriebsärzten für Arbeitgeber und Ärzte
Mit dem Ziel des neuen Mutterschutzgesetzes (MuSchG 2018) verfolgte der Gesetzgeber nicht nur den Schutz der schwangeren Mitarbeiterin und ihres Kindes, sondern auch eine lückenlose Weiterbeschäftigung.
Die betrieblichen Verantwortlichen sowie die behandelnden Ärzte sind äußerst unsicher. Besonders im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverbot treten oft Missverständnisse auf.
Das MuSchG ist ein wichtiger Schritt, um die Gesundheit und das Wohlbefinden von Müttern während der Schwangerschaft und nach der Geburt zu schützen.
Übersicht der arbeitsmedizinischen Vorsorgeübersicht
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Warum sind Vorsorgeuntersuchungen wichtig?
- Früherkennung: Ermöglicht die frühzeitige Erkennung von Gesundheitsrisiken
- Krankheitsprävention: Hilft, Krankheiten oder Verletzungen zu vermeiden
- Leistungsfähigkeit: Unterstützt die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter
Strahlenschutzuntersuchungen
Ärztliche Untersuchungen für beruflich strahlenexponierte Personen
Mitarbeiter, die in Kontrollgebieten tätig sind oder mit radioaktiven Substanzen zu tun haben, müssen möglicherweise eine Strahlenschutzuntersuchung durchlaufen lassen
Dies betrifft vor allem Mitarbeiter:
- in Krankenhäuser oder Praxen im Umgang mit strahlenden Quellen
- mit Tätigkeiten der zerstörungsfreien Materialprüfung
- im Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
- Erkrankungen nach Tropenaufenthalt
- in wissenschaftlichen oder kommerziellen arbeitenden atomaren Anlagen
Gemäß § 60 der Strahlenschutzverordnung bzw. § 37 der Röntgenverordnung sind alle Personen, die beruflich strahlenexponiert sind, verpflichtet, sich regelmäßig von einem berechtigten Arzt untersuchen zu lassen. Strahlenexponierte Personen müssen sich dabei untersuchen lassen und haben daher eine Duldungspflicht. Sie dürfen die Tätigkeit nicht ohne eine solche Untersuchung aufnehmen (§ 111(4) StrlSchV/§ 37(6) RöV).
Leistungen des Betriebsarztes
- Gesundheitscheck: Umfassende Untersuchungen zur Erfassung des Gesundheitszustands.
- Prävention: Beratung zu Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit.
- Rehabilitation: Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach Krankheit oder Verletzung.
Zeitliche Abläufe und Termine
- Anmeldung: Mitarbeiter zu einem Untersuchungstermin anmelden.
- Untersuchung: Der Betriebsarzt führt die Vorsorgeuntersuchung durch.
- Nachbesprechung: Ergebnisse und Empfehlungen werden besprochen.
Vorteile für den Mitarbeiter
- Einstellungsuntersuchung: Feststellung der gesundheitlichen Eignung für den Arbeitsplatz
- Nachuntersuchung: Überprüfung der Gesundheit zu bestimmten Zeitpunkten
- Arbeitsplatzwechsel: Sicherstellung der gesundheitlichen Eignung bei Jobwechsel.
- Wiedereingliederung: Unterstützung beim Übergang zurück an den Arbeitsplatz.
Vorteile für den Arbeitgeber
- Erhöhte Produktivität: Gesunde Mitarbeiter sind leistungsfähiger und motivierter
- Senkung der Kosten: Weniger Fehltage und Krankenversicherungsbeiträge.
- Attraktiver Arbeitgeber: Betriebsärztliche Angebote erhöhen die Attraktivität des Unternehmens
- Rechtliche Absicherung: Erfüllung gesetzlicher Vorgaben zum Arbeitsschutz