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Die Zukunft der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit ist greifbar erleben

Profitieren Sie bereits heute von der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von morgen!

 

Unsere Vision ist es, den Arbeits- und Gesundheitsschutz für Unternehmen und Organisationen einfach, innovativ und zukunftsweisend zu gestalten. Mit unserem ganzheitlichen Ansatz bieten wir Ihnen eine umfassende betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Ois aus oana Hand

 

 

 

 

 

 

 

Betriebsärztliche Betreuung

✓  Gesundheitsvorsorge und individuelle Beratung stehen im Fokus.

✓  Gemeinsam gestalten wir Ihre Arbeitswelt gesünder.

 

 

 

Begehungen

Begehung der Betriebsstätte durch unseren Arbeitsmediziner und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, einschließlich einem ausführlichen Protokoll

 

 

 

Untersuchungen

Ereignisse werden definiert als Arbeitsunfälle, die im Rahmen der Grundbetreuung untersucht werden

 

 

 

 

ASA-Sitzungen

Ab den 20 Beschäftigten ist die ASA-Sitzung einmal im Quartal verpflichtend. Ein Mitwirken unserer Betriebsärzte und FaSi, gemeinsam mit Ihrer GF für einen effizienten Austausch ist gegeben.

 

 

 

Rechtssicherheit und Haftungsprävention

✓  Die betriebsärztliche Betreuung ist gesetzlich vorgeschrieben.

✓  Fehlt diese Beratung, kann dies bei Arbeitsunfällen oder beruflich bedingten Erkrankungen zu privater Haftung führen.

✓  Wir unterstützen Sie dabei, Organisationspflichten zu erfüllen und rechtliche Anforderungen zu beachten.

 

 

 

Angebotsberatung, Vertragsgestaltung und Planung der Termine

Die Betreuung erfolgt entsprechend den spezifischen Anforderungen des Unternehmens, wird im Vertrag festgehalten und zeitlich angepasst.


ISC Arbeitsmedizin

Denn Prävention ist der beste Kompass, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu umschiffen.” 🌟Gemeinsam bauen wir eine Brücke zur Gesundheit.” 🛠️💼

 

Jeder Kunde ist einzigartig.  Jedes Angebot erarbeiten wir individuell für Sie. Möchten Sie Fragen persönlich klären, wir sind telefonisch für Sie da: Tel. +49 8651-9058580

 


Arbeitsmedizinsche Grundbetreuung im Überblick

Einsatzzeiten und Aufteilung der Einsatzzeiten

Im Ramen der Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeiten pro Beschäftigten und Jahr, die der Arbeitgeber auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit verteilt. 🌟

Diese sind abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und der Zuordnung der Art des Betriebs zu einer Betreuungsgruppe.

Die Aufteilung der Einsatzzeiten zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit ist im Betrieb zu entscheiden. Ihre Empfehlungen können von den Unfallversicherungsträgern für bestimmte Betriebsarten abgegeben werden. Es wird im Allgemeinen empfohlen, die folgenden Vorschriften zu befolgen: Für jeden Anbieter in den Gruppen l und ll beträgt der Anteil der gesamten Grundbetreuungszeit mindestens 20%. Die Mindestzeitquote in Gruppe lll beträgt 0,2 Stunden pro Jahr pro Beschäftigten.

 

Gemeinsam gestalten wir die Zukunft der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit – einfach, innovativ und zukunftsweisend!

Betreuungsgruppen

Die Einsatzzeiten für die Grundbetreuung hängen von der Zahl der Beschäftigten und der Zuordnung der Betriebsart zu einer Betreuungsgruppe ab

Je nach  Gefährdungspotenzial werden die Betriebsarten in drei Betreuungsgruppen eingeteilt: hoch, mittel und niedrig. Auf diese Weise ist es möglich, die Nutzungszeiten der Grundbetreuung anhand der Beschäftigtenzahl zu ordnen.

Die Arbeitszeiten dieser Betreuungsgruppen sind festgelegt. Die Arbeitsstätten werden je nach Art des Betriebs einer Betreuungsgruppe zugewiesen. Die Dauer der Grundbetreuung hängt vom Zuordnungsstatus ab. Die Einsatzzeit wird in Stunden pro Mitarbeiter und Jahr gemessen. Der Einsatzzeitfaktor (0,5, 1,5 oder 2,5) wird bei der Berechnung der gesamten Grundbetreuungs-Einsatzzeit (pro Jahr) mit der Gesamtzahl der Mitarbeiter des Unternehmens multipliziert. Der Einsatzzeitfaktor bleibt immer gleich, unabhängig von der Größe des Betriebs und betrifft ausschließlich die Betriebsart.

Die Grundbetreuung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und trägt dazu bei, dass alle Mitarbeiter sicher und gesund arbeiten können.

Betriebsspezifischen Betreuung

Bei der betriebsspezifischen Betreuung handelt es sich um einen Zusatz zur Grundbetreuung und ist ein Element der Gesamtbetreuung. Sie gewährleistet, dass besondere Umstände in einem Betrieb, wie etwa besondere Risiken, zur Betreuung gehören. Aus diesem Grund kann auch keine allgemeingültige Festlegung der Arbeitszeiten für diesen Betreuungsbereich vorgenommen werden. Es ist erforderlich, dass in jedem Betrieb die Leistungen und der Umfang der Betreuung einzeln festgelegt und festgelegt werden. Die Resultate müssen außerdem in regelmäßigen Abständen überprüft und falls nötig angepasst werden. Eine qualitativ hochwertige Gefährdungsbeurteilung ist bereits vorhanden. Die spezifische betriebliche Betreuung gemäß DGUV umfasst vier Bereiche:

  1. Es gibt oft Anforderungen an eine menschengerechte Arbeitsgestaltung sowie Unfall- und Gesundheitsgefahren, die auf den Betrieb zukommen.
  2. Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Unternehmensorganisation
  3. Die externe Entwicklung hat einen besonderen Einfluss.
  4. Betriebliche Maßnahmen

Was bedeutet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) eigentlich?

Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einstellen muss. Auf diese Weise wird zunächst sichergestellt, dass die Regeln für den Arbeitsschutz, die Prävention, die Gesundheit im Betrieb und die Unfallverhütung in Einklang gebracht werden – unter Berücksichtigung der individuellen Betriebsbedingungen. Zweitens erlaubt das Gesetz die Umsetzung von gesicherten arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Erkenntnissen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes bzw. der Unfallprävention. Drittens ist es wichtig, dass die Maßnahmen, die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung helfen, so wirksam wie möglich sind. Zu den Verpflichtungen der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind im ASiG auch Regelungen enthalten. Es dient als Überwachungsvorschriften und bestimmt ihre Qualifikation, ihre berufliche Position und den Umfang der betrieblichen Kooperation. Im Unfallverhütungsgesetz sind genauere Einzelheiten zum Arbeitssicherheitsgesetz enthalten.

Das Hauptziel der Grundbetreuung ist es, dem Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzverpflichtungen zu helfen. Es setzt sich aus unterschiedlichen Gruppen von Aufgaben zusammen, die unabhängig von der Firma tätig sind. In Anhang 2 der DGUV-Vorschrift 2 sind diese Standards aufgeführt.

Betriebsberatung für Arbeitgeber und Führungskräfte Hilfe bei der Bewertung von Gefährdungen (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)

  • Hilfe bei grundlegenden Arbeitsgestaltungsmaßnahmen (Verhältnisprävention)
  • Hilfe bei der Entwicklung einer passenden Organisation und deren Einbindung in die Führungstätigkeit
  • Berichterstattung über Vorfälle

Was beinhaltet die DGUV-Vorschrift 2?

Die DGUV Vorschrift 2 sieht eine allgemeine Vereinheitlichung der Betreuungsanforderungen zwischen gewerblichen und öffentlichen Betrieben vor, wenn es um die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit geht. Die individuellen Betreuungsgruppen, das Risikopotenzial und die Betreuungsbedürfnisse bestimmen das einheitliche Grundschema. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der spezifischen Gefährdungslage jedes Unternehmens und dem daraus resultierenden Bedarfsvolumen.

Nähere Informationen zur DGUV Vorschrift 2 findet man auch auf den Seiten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Jeder Kunde ist einzigartig.  Jedes Angebot erarbeiten wir individuell für Sie. Möchten Sie Fragen persönlich klären, wir sind telefonisch für Sie da: Tel. +49 8651-9058580